Grabpflege

Die Grabpflege wie sie den meisten Menschen bekannt und vertraut ist, wird auch als Jahrespflege bezeichnet, da sie sich wie der Name bereits andeutet über den Zeitraum eines Jahres erstreckt.

Wird die Grabpflege vor Ablauf eines Pflegejahres vom Kunden nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Die Bepflanzungsleistungen die innerhalb des Pflegeauftrages während des Pflegejahres von der Friedhofsgärtnerei ausgeführt werden, werden i.d. Regel vor Vertragsbeginn auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Die sonstigen Leistungen die zur zur Instandhaltung einer Grabanlage notwendig sind, werden in einem Standardkatalog zusammengefasst, der aus folgenden Inhalten besteht:

  • Befreiung des Grabbeetes von Verschmutzungen (Laub, Äste etc.), Unkräutern usw.
  • Säubern der Grabwege (falls vorhanden)
  • Düngung des Bodendeckers und eventuell vorhandener Gehölze
  • Rückschnitt des Bodendeckers sowie eventuell vorhandene Gehölze
  • Giessen des Bodendeckers, der Gehölze sowie des vorhandenen Wechselbeetes

Zusatzwünsche, wie z.B. die Steinpflege können selbstverständlich gegen einen entsprechenden Aufpreis in die Jahrespflege mit aufgenommen werden.